Gefahrguttransport / ADR-Schein

Der Transport gefährlicher Güter verlangt vom Führer eines Kraftfahrzeugs nicht nur ein großes Verantwortungsbewußtsein, sondern auch wesentlich mehr Wissen und Können als durch den Erwerb einer Fahrerlaubnis vermittelt wird.

Ganztags in Vollzeit

oder berufsbegleitend am Wochenende

Wir bieten Ihnen die entsprechenden Lehrgänge (Basis- und Aufbaukurs, Fortbildung) ganztags als Wochenkurs oder berufsbegleitend am Wochenende (freitagabends und samstags) an, durchgeführt von unseren erfahrenen Fachdozenten. Auf Wunsch können auch individuelle Kompakt-Kurse durchgeführt werden.

Gefahrgut Schulung

Verantwortung im Gefahrguttransport

Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) schreiben vor, dass grundsätzlich nur solche Personen Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern führen dürfen, die an einer Schulung teilgenommen haben und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bei Gefahrguttransporten bestanden haben.

GGVSEB und ADR

Die für den Straßentransport gültigen Vorschriften haben den Zweck, den Menschen, die Umwelt und den Verkehr vor der Einwirkung gefährlicher Güter zu schützen. Mit Ausnahmen gelten sie grundsätzlich für jeden Verkehrsteilnehmer der gefährliche Güter als Ladung im öffentlichen Straßenverkehr befördert.

Ganztags in Vollzeit oder berufsbegleitend am Wochenende

Wir bieten Ihnen die entsprechenden Lehrgänge (Basis- und Aufbaukurs, Fortbildung) ganztags als Wochenkurs oder berufsbegleitend am Wochenende (freitagabends und samstags) an, durchgeführt von unseren erfahrenen Fachdozenten. Auf Wunsch können auch individuelle Kompakt-Kurse durchgeführt werden.

Kurse
Basis-, Aufbau- und Fortbildungskurs
Basiskurs

Transport gefährlicher Güter aller Gefahrklassen

(außer 1 und 7)

Der Basiskurs für alle schulungspflichtigen Fahrer berechtigt zum Transport gefährlicher Güter aller Gefahrklassen (außer 1 und 7) für:

  • Fahrzeuge mit Gefahrgut im Stück- oder Schüttguttransport,
  • Fahrzeuge mit Gefahrgut in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks mit Einzelfassungsvermögen bis 3m3 oder in Aufsetztanks mit Fassungsraum bis 1m3,
  • Batterie-Fahrzeuge mit Gefahrgut mit Gesamtfassungsraum bis 1m3.

 

Nach erfolgreicher Schulung und Prüfung erteilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) eine besondere Bescheinigung (ADR-Bescheinigung).

Termine

  • 16. – 18. Dezember 2024
  • 03. – 05. Februar 2025
  • 10. – 12. März 2025
  • 02. – 04. Juni 2025
  • 14. – 16. Juli 2025
  • 08. – 10. September 2025
  • 17. – 19. November 2025
  • 15. – 17. Dezember 2025
Aufbaukurs Tank

Transport gefährlicher Güter als Tanktransport

Der Aufbaukurs Tank berechtigt zum Transport der erlaubten Gefahrklassen als Tanktransport. Es dürfen Fahrzeuge gefahren werden mit Gefahrgut in

  • Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks mit Einzelfassungsvermögen von mehr als 3m3,
  • festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit Fassungsraum von mehr als 1m3,
  • Batterie-Fahrzeuge mit Gefahrgut mit Gesamtfassungsraum von mehr als 1m3.

 

Nach erfolgreicher Schulung und Prüfung erteilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) eine besondere Bescheinigung (ADR-Bescheinigung).

Termine

  • 19. – 20. Dezember 2024
  • 06. – 07. Februar 2025
  • 13. – 14. März 2025
  • 05. – 06. Juni 2025
  • 17. – 18. Juli 2025
  • 11. – 12. September 2025
  • 20. – 21. November 2025
  • 18. – 19. Dezember 2025
Fortbildung

Fortbildungskurs mit anschließender Prüfung

Die Bescheinigung ist 5 Jahre lang gültig und muss dann durch einen Fortbildungskurs mit anschließender Prüfung verlängert werden. Der Fortbildungskurs entsprechend der vorhandenen Berechtigungen kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der Gültigkeitsdauer absolviert werden. Die Geltungsdauer wird dann von der IHK ab Ablaufdatum um 5 Jahre verlängert.

Kursinhalte

  • Allgemeine Vorschriften
  • Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstungen
  • Aufschriften, Bezettelung und Kennzeichnung
  • Beförderungsdurchführung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen oder Zwischenfällen

Termine

  • 20. – 21. Dezember 2024
  • 14. – 15. März 2025
  • 06. – 07. Juni 2025
  • 12. – 13. September 2025
  • 19. – 20. Dezember 2025
Weiterbildung

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