Weiterbildungen für Berufskraftfahrer (Module)
Termine
Weiterbildung
Weiterbildungspflicht
Für alle Fahrer/innen ist eine regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen.
Betroffen sind sowohl die Inhaber von „Altführerscheinen“ als auch die Inhaber von Führerscheinen, die nach den Stichtagen ausgestellt sind.
Alle 5 Jahre
Jeweils innerhalb von 5 Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation bzw. nach der jeweiligen Einführung (09.09.2008 - Bus oder 09.09.2009 - Lkw) müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung aufgefrischt werden (Synchronisation).
Der Weiterbildungsrhythmus kann auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis abgestimmt werden.
So können Fahrerlaubnisinhaber/innen, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen (Führerschein vor dem 10.09.2008 bzw. 2009 erworben), die Fünfjahresfrist unbeschränkt unterschreiten oder um bis zu 2 Jahre überschreiten und den Weiterbildungsnachweis dementsprechend bis zum 09.09.2015 bzw. 2016 abschließen. Voraussetzung ist, dass die Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.2008/2009 und dem 09.09. 2015/2016 endet.
Diejenigen, die zur Grundqualifikation verpflichtet sind (Führerschein nach dem 09.09.2008/2009 erworben) dürfen den ersten Weiterbildungsnachweis schon nach drei Jahren erbringen – oder auch auf sieben Jahre strecken.
Schulung
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Stunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne Blöcke aufgeteilt werden und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein Einzelblock mindestens 7 Stunden umfassen. Die Blöcke dürfen dann aber durchaus auf mehrere Jahre verteilt werden – also bspw. regelmäßig ein Weiterbildungstag pro Jahr. Einzelne Weiterbildungstage (Module) bieten wir fortlaufend an.
Keine Prüfung
Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist (noch) nicht vorgesehen!
Inhalte der LKW-Module
Für LKW-Fahrer:innen
- 4G – Ladungssicherung
- 6G – Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- 8G – Unternehmensbild & Marktordnung
- 11G – Recht/Dokumente
- 13G – LadungssicherungPraxisteil möglich*
- 17G – (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr
- 19G – Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- 20G – LadungssicherungPraxisteil möglich*
- 25G – Tank und Silo
- 26G – Entsorgung
- 31G Ladungssicherung – Teil I n. VDI 2700aFolgetag möglich, zum Erwerb des „Ausbildungsnachweises Ladungssicherung“ nach VDI2700a
Für LKW- und Bus-Fahrer:innen
- 1 – Gesundheit & Fitness
- 2 – Kinematische Kette / Energie & Umwelt
- 3 - Bremsanlagen
- 5 – Sozialvorschriften
- 7 – Pannen, Unfälle, Notfälle & Kriminalität
- 9 – Fahrpraktische Übungen / Wartung & PflegePraxisteil mit Kundenfahrzeugen*
- 12 – Sozialvorschriften & Digitales Kontrollgerät
- 14 – Sicherheit
- 15 – Wirtschaftlichkeit
- 16 – Eco-Trainingmit Praxisteil auf Kundenfahrzeugen*
- 18a – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- 18b – Sicherheitstechnik und Fahrsicherheitmit Sicherheitstraining auf Kundenfahrzeugen*
- Verhalten bei NotfällenErste Hilfe – Brandschutz (mit Praxisteil*)
- 33a – Digitales Kontrollgerät
Für Bus-Fahrer:innen
- 4P – Sicherheit der Fahrgäste
- 6P – Vorschriften für den Personenverkehr
- 8P – Unternehmensbild & Marktordnung
- 11P – Recht/Dokumente
- 13P – Fahrgäste
- 17P – Markt und Image
- 19P – Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle
- 20P – Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Programme der Berufsgenossenschaft
- 21 – Gesund und sicherPraxisteil möglich*
- 21 – Gesund und sicher – Arbeitsplatz LkwPraxisteil möglich*
- Gesund und sicher – Arbeitsplatz OmnibusPraxisteil möglich*
- 22 – Stressprävention für Fahrer/innen von LinienbussenComputer-gestütztes Training*
- 23 – Wach am Steuer – ein Training für Profis
Weitere Informationen
Weitere Themenbausteine sind möglich, gerne auch auf die speziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten – für Ihr ganz individuelles Seminar!
Sprechen Sie uns an – Nennen Sie uns Ihre Wünsche.
Schulungen jeweils von 08:00 bis 16:15 Uhr (7 Std. zu 60 Min.). Die Veranstaltungen beinhalten Lehrgangsunterlagen, Schreibmaterialien und Getränke. Beim Thema 31G Ladungssicherung ist ein Folgetag zum Erwerb des „Ausbildungsnachweises Ladungssicherung“ nach VDI 2700a möglich! (Keine Weiterbildung nach BKrFQG!) Änderungen behalten wir uns vor.