Kranfahrer-Ausbildung | Lasten anschlagen

Viele Kranunfälle werden durch unzureichende Ausbildung des/der Kranführers/in verursacht. Die Folgen sind schwerwiegend, von Schwerstverletzten oder Toten zu enormen Kosten für den Betrieb.

Kranführerschein

Ein/e Kranführer/in, der/die eine kleine Schienenlaufkatze bewegt, muss weniger Fertigkeiten und technisches Wissen erwerben, als ein/e Lkw-Ladekranführer/in. Somit ist bei Kranführeranwärtern/innen eine Abstufung des Grundwissens möglich. Die BGG 921 legt einen unterschiedlichen Unterweisungsumfang fest. Kranbauart, Einsatzbereich und Vorkenntnisse müssen berücksichtigt werden.

Vorschriften

Die Berufsgenossenschaften fordern, dass Kranführer/innen im Führen des Kranes erfolgreich ausgebildet, fortgebildet und regelmäßig unterwiesen werden müssen. Hierzu ist das jeweilige Unternehmen, welches Kranführer/innen beauftragen möchte, verpflichtet.

Ziel

Die Ausbildung (Unterweisung) hat das Ziel, den/die angehende/n Kranführer/in so zu schulen, dass er/sie „seine/ihre” Kranbauart fachgerecht und sicher führen kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der/die Proband/in den personen- und krantypbezogenen Kranführerausweis.
Zur Bedienung anderer Krantypen ist eine zusätzliche, spezifische Unterweisung/Einweisung erforderlich.

Termine

  • 10. – 13. Dezember 2024
  • 18. – 21. März 2025
  • 10. – 13. Juni 2025
  • 16. – 19. September 2025
  • 09. – 12. Dezember 2025

Flurgesteuerte Brücken-, Portal- und Hallenkrane

Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben. Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, unter Berücksichtigung physikalischer Gesetze, technischer Regeln und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften einen flurgesteuerten Kran sachkundig zu bedienen.

Zielgruppe

Personen, die mit flurgesteuerten Kranen arbeiten (Brücken-, Portal-, Hallenkrane)

Inhalte

  • Krantechnik, Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen
  • Kranbetrieb, Betriebsanleitungen, Einsatzmöglichkeiten
  • Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagen von Lasten
  • Wartungsarbeiten, Prüfungen, Sicherheitskontrollen
  • Arbeitssicherheit, Betriebsanweisungen, UVV
  • Kraneinweisung, In- und Außerbetriebnahme
  • Kranübungen, Fahren mit und ohne Last, Zielfahren
  • Theoretischer und praktischer Abschlusstest

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18
  • Gesundheitliche Eignung
  • Gutes Seh- und Hörvermögen (räumliches Sehen)
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Möglichst Untersuchung nach G 25
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Helm
  • (Erfahrung im Bedienen von Kranen)

Dauer der Ausbildung

  • 1 – 3 Tage (je nach Vorkenntnissen, Erfahrungen in der Kranbedienung)
  • 1 – 2 Tag für flurgesteuerte Hallenkrane (mit/ohne Erfahrung/Vorkenntnissen)
  • 2 – 3 Tage für Brücken- und Portalkrane (mit/ohne Erfahrung/Vorkenntnissen)

Ausbildungsort

Die theoretische Unterweisung findet beim Bildungsträger statt. Die praktische Unterweisung erfolgt an Kranen in Unternehmen.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des krantypbezogenen Kranführerausweises. Dieser gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis.

LKW-Ladekran

Die Berufsgenossenschaft schreibt in ihren Unfallverhütungsvorschriften vor, dass nur Personen zum Führen eines Kranes beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung in theoretischer und praktischer Prüfung nachgewiesen haben. Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, unter Berücksichtigung physikalischer Gesetze, technischer Regeln und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften einen Lkw-Ladekran sachkundig zu bedienen.

Zielgruppe

Personen, die mit LKW-Ladekranen arbeiten.

Inhalte

  • Krantechnik, Baugruppen, Sicherheitseinrichtungen
  • Kranbetrieb, Betriebsanleitungen, Einsatzmöglichkeiten
  • Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagen von Lasten
  • Wartungsarbeiten, Prüfungen, Sicherheitskontrollen
  • Arbeitssicherheit, Betriebsanweisungen, UVV
  • Kraneinweisung, In- und Außerbetriebnahme
  • Kranübungen, Fahren mit und ohne Last, Zielfahren
  • Spezielle Anforderungen an Fahrzeugkrane, Auf- und Abrüsten
  • Theoretischer und praktischer Abschlusstest

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung
  • Gutes Seh- und Hörvermögen (räumliches Sehen)
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Möglichst Untersuchung nach G 25
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Helm
  • (Erfahrung im Bedienen von Kranen)

Dauer der Ausbildung

  • 2 Tage für spezifische Kranarten/Verwendungszwecke (mit Erfahrung/Vorkenntnissen)
  • 2 oder 4 Tage für Lkw-Ladekrane (mit/ohne Erfahrung/Vorkenntnissen)

Ausbildungsort

Die theoretische und praktische Unterweisung findet beim Bildungsträger statt.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung des krantypbezogenen Kranführerausweises. Dieser gilt bei der Berufsgenossenschaft als der geforderte Befähigungsnachweis.

Jährliche Unterweisung für Kranführer

Die Anforderungen an Kranführer sind hoch, sind doch für einen sicheren und unfallfreien Betrieb versiertes Können, viel Geschick und großes Verantwortungsbewusstsein erforderlich. Unfallzahlen belegen, dass es sich lohnt, regelmäßig an den eigenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu arbeiten.

Zielgruppe

Mitarbeiter mit Fahrausweis für Krane

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gesetzliche Änderungen
  • Unfallgeschehen
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Kranen
  • Technische Neuerungen
  • Aktuelle Themen

Voraussetzung

Der Teilnehmer muss im Besitz eines Fahrausweises für Krane sein.
(Bitte Fahrausweis zur Unterweisung mitbringen)

Weitere Informationen

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen (BGV A1). Dies gilt auch für den Bereich Krane. Die jährlichen Unterweisungen sind eine erfolgreiche Maßnahme, um Unfälle im Umgang und im Umfeld von Kranen wesentlich zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten.

Die jährliche Unterweisung dient der Gefahrenvorbeugung und hilft, Kenntnisse zu geltenden Vorschriften auf den neuesten Stand zu bringen und zu vertiefen. Wissen über potenzielle Gefahren wird aufgefrischt und Wissenslücken und riskante Verhaltensweisen werden bewusst gemacht. Ziel ist dabei die Optimierung der eigenen Pflichterfüllung, die der Betriebssicherheit und Minimierung des Unfallrisikos dient.

Sicheres Anschlagen

Beim Kranbetrieb ist das sachgerechte Anschlagen von Lasten von entscheidender Bedeutung für die Vermeidung von Unfällen. Das Seminar soll dem/der Teilnehmer/in die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Anschlagen vermitteln.

Zielgruppe

Personen, die mit dem Anschlagen von Lasten beauftragt sind.

Inhalte

  • Gesetzliche Vorschriften, Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung
  • Arten und Auswahl von Anschlagmitteln
  • Sicherheitsgerechtes Anschlagen, Tragfähigkeiten
  • Prüfungen, Ablegereife
  • Zeichengebung, Einweisung
  • Praktische Übungen
  • Theoretische Prüfung und Praxistest

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung
  • Gutes Seh- und Hörvermögen (räumliches Sehen)
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Möglichst Untersuchung nach G 25
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Helm

Dauer der Ausbildung

1 Tag

Ausbildungsort

Die theoretische und praktische Unterweisung findet beim Bildungsträger statt.

Abschluss

Nach erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Aushändigung eines Teilnehmerzertifikates.

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